Psychotherapeutische Sprechstunde

Die psychotherapeutische Sprechstunde ist der erste Schritt in die Psychotherapie: ein Erstgespräch zur Orientierung, diagnostischen Einschätzung und Klärung, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt und wie das weitere Vorgehen aussehen kann. Diese Sitzungen sind in der Regel antrags- und genehmigungsfrei. Sie benötigen hierfür keine Überweisung, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine offene Sprechstunde, wie Sie dies z.B. von Ihrem Hausarzt kennen, sondern um einen individuell vereinbarten Termin.

Wichtig: ein Sprechstundentermin ist nicht gleichbedeutend mit einem Therapieangebot bei mir, da ich nur begrenzte freie Therapieplätze habe. Sollte sich zeigen, dass eine ambulante Psychotherapie indiziert ist, ich Ihnen jedoch keinen Platz anbieten kann, können Sie sich an andere kassenzugelassene Praxen wenden, um direkt Termine für probatorische Sitzungen zu vereinbaren. Oder Sie können sich mit der Bescheinigung aus der Sprechstunde an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (Tel. 116 117) wenden, um Unterstützung bei der Vermittlung zu bekommen.

Was tun, wenn die Wartezeit auf einen ambulanten Therapieplatz unzumutbar ist?
Es kann sein, dass eine teilstationäre oder stationäre Behandlung erforderlich ist. Die Notwendigkeit kann im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde überprüft werden. Die Wartezeiten für die Aufnahme in eine Klinik sind i.d.R deutlich kürzer im Vergleich zur ambulanten Behandlung. Eine Vorstellung bei einer Psychiaterin/einem Psychiater kann eine sinnvolle Ergänzung sein, um eine medikamentöse Mitbehandlung zu erwägen.

Bei akuten, insbesondere bei suizidalen Krisen finden Sie Unterstützung bei folgender Anlaufstelle: 

  • Notfallambulanz des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden: 06222 550

Probatorische Sitzungen

Vertiefte Diagnostik, biografische Anamnese, Klärung Ihrer Ziele und Überprüfung, ob die therapeutische Zusammenarbeit stimmig ist, sind Zweck der probatorischen Sitzungen. Die Anzahl der Sitzungen variiert je nach individueller Situation, meist zwischen 2 und 4 Sitzungen. Die Probatorik dient der späteren Diagnosestellung zur Beantragung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Spätestens nach den probatorischen Sitzungen, jedoch vor Beantragung der Therapie muss z.B. beim Hausarzt ein Konsiliarbericht eingeholt werden. Dieser dient u.a. dem Ausschluss körperlicher Ursachen der Beschwerden.
Weitere umfassende Informationen erhalten Sie in der Informationsbroschüre der Bundespsychotherapeutenkammer.

Wie lange dauert eine Therapiesitzung bzw. eine Psychotherapie?

Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal wöchentlich statt. Die Frequenz und Dauer der Behandlung richtet sich nach Art und Schweregrad Ihrer Beschwerden. Die gesamte Dauer einer Psychotherapie richtet sich nach Schwere der Erkrankung und bewilligter Stundenzahl und variiert meist zwischen 24 und 60 Stunden.


 


DIPL.-PSYCH. SUSANNE SZTUKA
PSYCHOLOGISCHE PSYCHOTHERAPEUTIN