Gesetzlich Versicherte

Die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, sofern eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung im Sinne der ICD-10 vorliegt.
Eine reine Erziehungs-, Ehe, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird daher von den Krankenkassen nicht übernommen. Diese Leistungen müssen privat gezahlt werden. Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Privat Versicherte

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie abhängig von den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags. Grundlage der Abrechnung der Leistungen für Privatpatienten ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Da die Regelungen der einzelnen Versicherungen sehr unterschiedlich sein können, erkundigen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie nach den individuellen Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags.

Beihilfeberechtigte

Z.B. bei Beamten wird die Psychotherapie meist von der Beihilfe übernommen. Die Unterlagen für die Kostenübernahme sind bei der Beihilfestelle anzufordern. Grundlage der Abrechnung der Leistungen ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Möchten Sie eine Psychotherapie außerhalb der vertraglichen Regelung der Krankenversicherung durchführen, stehe ich Ihnen als SelbstzahlerIn auch zur Verfügung. Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

 

 

DIPL.-PSYCH. SUSANNE SZTUKA
PSYCHOLOGISCHE PSYCHOTHERAPEUTIN